Segelverein Pouch e.V.

Hafenordnung

Zur Erhaltung der gemeinsam geschaffenen Anlagen des Hafengeländes sind von allenVereinsmitgliedern und Gästen folgende Punkte zu beachten:

  • Das Parken der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, das nimand behindert wird. Es ist darauf zu achten, daß alle offiziellen Wege innerhalb des Hafengeländes aus Gründen der Sicherheit jederzeit problemlos befahrbar und daher von Fahrzeugen freizuhalten sind.
  • Die Eingangstore sind prinzipiell geschlossen und während der Woche und in der Nacht verschlossen zu halten.
  • Die Vergabe von Liege- und Wohnwagenstellplätzen sowie ihre alljährliche Bestätigung erfolgt ausschließlich durch den Vorstand.  Für die Zuweisung ist der Technische Leiter verantwortlich.
  • Außerhalb der Segelsaison  (zwischen 1. Nov und Hafenfreigabe laut Terminplan) ist das Hafengelände komplett zu beräumen.
    Der vereinseigene Schwimmsteg wird auf der Terasse des Seglerheimes zwischengelagert.
  • Individuelle Baumaßnahmen an den Liege- und Wohnwagenstellplätzen sind nicht gestattet.
  • Liegeplätze einschließlich zugehöriger Wasserzone sowie Wohnwagenstellplätze und deren Umfeld sind durch die jeweils zuständigen Vereinsmitglieder in Eigenverantwortung während der Segelsaison fortlaufend sauber zu halten. Das betrifft auch das Ausästen bzw. Entfernen von Totholz im Stellplatzbereich. Eine Veränderung des Baumbestandes durch Fällen bedarf der Zustimmung des Vorstandes unter Beachtung geltender Gesetzlichkeiten.
  • Das Festmachen der Boote auf den zugewiesenen Wasserliegeplätzen darf nur über aufholbares Ankerzeug mit Boje erfolgen. Die Nutzung von im Wasser stationär verbleibenden Teilen (Betonklötzer o.ä.) ist nicht gestattet.
  • Die Einweisung von Gästen auf dem Vereinsgelände erfolgt durch den Technischen Leiter.
  • Der während des Aufenthaltes im Vereinsgelände anfallende Müll ist entsprechend Verursacherprinzip in Eigenverantwortung zu entsorgen. Es ist darauf zu achten, daß die am Seglerheim aufgestellten Mülltonnen nur während offizieller Veranstaltungen genutzt werden.
    Die Kompostieranlage darf nur für Rasenschnitt und Laub genutzt werden.
    Küchenabfälle und Äste und Zweige dort abzulagern ist nicht gestattet.
  • Anfallende Übernachtungsgebühren laut Beitragsordnung sind umgehend zu begleichen
  • Auf oder an den Booten dürfen keine mit Kraftstoff betriebenen Motoren mitgeführt werden. Elektromotoren sind frei. Ausgenommen davon sind Motorboote für den Trainingsbetrieb, die Regatten und sonstigen gemeinschaftlichen Veranstaltungen auf dem Wasser und für Rettungsmaßnahmen
  • Autoreifen als Fender sind nicht gestattet, ebenso nicht für die Bootslagerung.
  • Für den Anstrich aller Anlagen auf dem Gelände und der eingesetzten Segelboote dürfen nur solche Farbmaterialen verwendet werden, die nicht Wasser gefährdend sind. Die hierfür eingesetzten Materialien sind zu dokumentieren und die Datenblätter vorzuhalten.
  • Offene Feuer sind nur am Ufer in den vorhandenen Feuerschalen unter Beachtung der Windrichtung gestattet. Bei auftretenden Schäden durch Feuer außerhalb dieser  Plätze haftet der Verursacher.

Der Vorstand  SVPouch eV, den 04.11.2021                                                                    Schriftwart:         Antje Wolff

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