Segelverein Pouch e.V.
Beitragsordnung 2021
Auf der Grundlage des §11 der Satzung sind folgende Beiträge, Gebühren und Arbeitsleistungen zu erbringen:
Aufnahmegebühr, einmalig: |
Gebühren |
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- bei Eintritt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: | 0,- EUR |
- bei Eintritt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: | 10,- EUR |
- alle übrigen unter Beachtung §11,Abs. 2 der Satzung: | 100,- EUR |
* Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bestätigung der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag, jährlich: |
Gebühren |
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- für ein Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: | 55,- EUR |
- für ein Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erstes Mitglied): | 130,- EUR |
- für ein Ehegattenmitglied (zweites Mitglied): | 75,- EUR |
* Fälligkeit: regelt sich nach §11,Abs. 2 der Satzung bzw. innerhalb eines Monats nach Bestätigung der Mitgliedschaft
Liegeplatzgebühr, jährlich je Boot: |
Gebühren |
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- Landliegeplatz: | 60,- EUR |
- Wasserliegeplatz ohne / mit Übernachtungsoption: | 110,- / 160,- EUR |
- Stegwasserliegeplatz ohne / mit Übernachtungsoption: | 260,- / 310,- EUR |
* Fälligkeit: regelt sich nach §11,Abs. 2 der Satzung bzw. innerhalb eines Monats nach Bestätigung des Liegeplatzes
Gastliegerplatzgebühr, wöchentlich: |
Gebühren |
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- Landliegeplatz: (ohne Gebühren Jugendboote deren Besitzer unter 18Jahren sind) | 25,- EUR |
- Stegwasserliegeplatz ohne Übernachtungsoption: | 75,- EUR |
* Fälligkeit: mit Unterzeichnung der Vereinbarung
- Pfandgebühren für Schlüssel zum Vereinsgelände |
Erstschlüssel 5,-EUR jeder weitere:10,-EUR |
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Stellplatzgebühr, jährlich je Wohnwagen/Zelt/Trailer: |
Gebühren |
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- Stellplatz Wohnwagen/Zelt: | 160,- EUR |
- Stellplatz Trailer: | 30,- EUR |
* Fälligkeit: regelt sich nach §11,Abs. 2 der Satzung bzw. innerhalb eines Monats nach Bestätigung des Stellplatzes
Übernachtungsgebühr, Stromanschluss, täglich: |
Gebühren |
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- Stromanschluss an Wohnwagen, Zelten pro Tag | 2,50 EUR |
- für Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und Ehegatten der Stellplatzinhaber: | 0,- EUR |
- alle sonstigen Übernachtungen pro Erwachsener oder Kind: | 3,- EUR |
- an Regattatagen wird für Teilnehmer u. Begleiter keine Übernachtungsgebühr erhoben |
* Fälligkeit: sofort, sie ist beim Vereinsvorstand zu entrichten
Arbeitsleistungen, jährlich: |
Arbeitsstunden |
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- Mitglied mit Liegeplatz und vollendetem 18 Lebensjahr: | 15 |
- Mitglied ohne Liegeplatz oder ab vollendetem 16. Lebensjahr: | 8 |
* Arbeitsleistungen sind im Vorfeld mit dem Vereinsvorstand abzustimmen, von ihn genehmigen zu lassen und bei ihm innerhalb von 10 Tagen nach Realisierung abzurechnen. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde ist nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bis zum 31.10. des lfd. Geschäftsjahres eine Gebühr von 20,- EUR an den Verein zu zahlen.
Mahngebühr:
Muss aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen für Beitrags- und Gebührenzahlungen eine schriftliche Mahnung erfolgen, ist hierfür eine Gebühr von 5,- EUR an den Verein zu zahlen.
Liege- und Stellplätze:
Liege- und Stellplätze werden auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes vom Vereinsvorstand vergeben.
Eine erfolgte Platzvergabe bleibt bis zum schriftlichen Widerruf durch den Vereinsvorstand oder bis zur schriftlichen Kündigung (auch jährliche Aussetzung der Platznutzung) durch das Mitglied mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus §11,Abs. 2 der Satzung.
Bei der erneuten Platzbeantragung nach jährlicher Aussetzung besteht kein Anspruch auf den ehemals genutzten Platz.
Vereinsheim: |
Gebühren |
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Für individuelle Feiern durch Vereinsmitglieder kann das Vereinshaus in Absprache mit dem Vorstand angemietet werden. Mietkosten pro Wochenende oder ein Tag von Mo-Fr | 25,-EUR |
Ausnahmeregelung:
Der Vereinsvorstand kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen Befreiungen, Ermäßigungen oder
Ratenzahlungen bei allen Beiträgen, Gebühren und Leistungen gewähren.