Segelverein Pouch e.V.

Hafenordnung (gültig ab 15.03.2025)

Zur Erhaltung der gemeinsam geschaffenen Anlagen sowie zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Hafengelände sind von allen Vereinsmitgliedern und Gästen folgende Punkte zu beachten:

  • Das Parken der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, das niemand behindert wird und alle offiziellen Wege innerhalb des Hafengeländes jederzeit problemlos befahrbar sind. Beim Befahren ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

  • Die Eingangstore, Vereinsheim- und Duschcontainertüren sind prinzipiell geschlossen und während der Woche und in der Nacht verschlossen zu halten. Alle Fenster sind sonntags ab 12.00 Uhr zu verschließen.

  • Außerhalb der Segelsaison (zwischen 1. Nov. und Hafenfreigabe lt. Terminplan) ist das Hafengelände komplett zu beräumen. Der vereinseigene Schwimmsteg wird auf der Terrasse des Seglerheimes zwischengelagert.

  • Individuelle Baumaßnahmen an den Liege- und Wohnwagenstellplätzen sind nur zur Schaffung einer ebenen Stellplatzfläche gestattet. Maximale Fläche ist die Stellfläche für Wohnwagen mit Vorzelt. Die Baumaterialien müssen ohne großen Aufwand jederzeit rückbaufähig sein.

  • Liegeplätze einschließlich zugehöriger Wasserzone sowie Wohnwagenstellplätze und deren Umfeld sind durch die jeweils zuständigen Vereinsmitglieder in Eigenverantwortung während der Segelsaison fortlaufend sauber zu halten. Das betrifft auch das Entfernen von Totholz im Liege- und Stellplatzbereich. Das Totholz ist auf der vorderen Feuerschale abzulegen. Eine Veränderung des Baumbestandes bedarf der Zustimmung des Vorstandes unter Beachtung geltender Gesetzlichkeiten.

  • Das Festmachen der Boote auf den zugewiesenen Wasserliegeplätzen darf nur über aufholbares Ankerzeug mit Boje erfolgen. Die Nutzung von im Wasser stationär verbleibenden Teilen (Betonklötze o. ä.) ist nicht gestattet.

  • Die Einweisung von Gästen auf dem Vereinsgelände erfolgt durch den Hafenmeister.

  • Der während des Aufenthaltes im Vereinsgelände anfallende Müll ist entsprechend Verursacherprinzip in Eigenverantwortung sachgerecht außerhalb des Vereinsgeländes zu entsorgen. Es ist darauf zu achten, dass die am Seglerheim aufgestellten Mülltonnen nur während offizieller Veranstaltungen genutzt werden. Die Kompostieranlage darf nur für Rasenschnitt und Laub genutzt werden. Küchenabfälle, Äste und Zweige dort abzulagern ist nicht gestattet.

  • Anfallende Übernachtungs- und Stromnutzungsgebühren laut Beitragsordnung sind eigenverantwortlich innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

  • Auf oder an den Booten dürfen keine mit Kraftstoff betriebenen Motoren mitgeführt werden. Elektromotoren sind frei. Ausgenommen davon sind Motorboote für den Trainingsbetrieb, die Regatten und sonstige gemeinschaftlichen Veranstaltungen auf dem Wasser und für Rettungsmaßnahmen.

  • Autoreifen als Fender sind nicht gestattet, ebenso nicht für die Bootslagerung.

  • Für den Anstrich aller Anlagen auf dem Gelände und der eingesetzten Segelboote dürfen nur solche Farbmaterialien verwendet werden, die nicht wassergefährdent sind. Die hierfür eingesetzten Materialien sind zu dokumentieren und die Datenblätter vorzuhalten.

  • Offene Feuer sind nur am Ufer in den vorhandenen Feuerschalen unter Beachtung der Windrichtung gestattet, bei auftretenden Schäden haftet der Verursacher.

  • Flugbetrieb von Drohnen auf bzw. über dem Hafengelände ist, mit Ausnahme von offizieller Dokumentationstätigkeit des Segelsportes, nicht gestattet.

  • Werkzeuge und Geräte des Vereins sind nach Nutzung zu reinigen und ordnungsgemäß abzustellen. Beschädigungen sind unmittelbar dem Hafenmeister mitzuteilen.
  • Das Angeln ist im gesamten Hafenbereich, mit Ausnahme des Ufers zwischen der zweiten Slipbahn und dem nördlichen Zaun, nicht gestattet. 

Der Vorstand  SV Pouch eV, 22.01.2025                              

 

 

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